Haushaltshilfe
Professionelle Unterstützung im Alltag
Wenn der Haushalt zur Last wird, sind wir für Sie da. Unsere erfahrenen Haushaltshilfen übernehmen alle anfallenden Aufgaben – von der Reinigung über Wäschepflege bis zum Einkauf. So gewinnen Sie Zeit für die wichtigen Dinge im Leben.
Für wen ist unsere Haushaltshilfe geeignet?
Unsere Haushaltshilfe richtet sich an:
• Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 – Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich
• Senioren, die Unterstützung im Alltag benötigen
• Menschen nach Operation oder Krankheit – Abrechnung über die Krankenkasse (§38 SGB V) möglich
• Berufstätige Angehörige, die Entlastung bei der Versorgung ihrer Eltern suchen
• Alleinstehende, die sich Unterstützung im Haushalt wünschen
Was genau übernehmen wir?
Unsere Haushaltshilfen kümmern sich um alle Aufgaben, die im Alltag anfallen:
Reinigung & Ordnung
• Staubsaugen, Wischen, Abstauben
• Badezimmer und Küche reinigen
• Aufräumen und Ordnung halten
• Fensterputzen (innen)
Wäschepflege
• Waschen und Trocknen
• Bügeln und Zusammenlegen
• Bettwäsche wechseln
Einkauf & Versorgung
• Einkäufe erledigen (mit oder ohne Begleitung)
• Vorräte auffüllen
• Rezepte einlösen
• Besorgungen machen
Mahlzeiten
• Zubereitung einfacher Mahlzeiten
• Tisch decken und abräumen
• Küche aufräumen
So läuft die Zusammenarbeit
1. Kostenlose Erstberatung
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen. Gemeinsam klären wir Finanzierungsmöglichkeiten.
2. Individuelle Planung
Wir erstellen einen Einsatzplan, der zu Ihrem Bedarf passt – ob einmal pro Woche oder täglich.
3. Persönliche Haushaltshilfe
Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die Ihren Haushalt kennt und Ihre Vorlieben berücksichtigt.
4. Abrechnung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Finanzierung Ihrer Haushaltshilfe
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für unsere Haushaltshilfe nutzen.
40%-Umwandlung (Pflegegrad 2–5)
Zusätzlich können Sie bis zu 40% Ihres ungenutzten Pflegesachleistungsbudgets umwandeln:
• Pflegegrad 2: bis zu 304 €/Monat
• Pflegegrad 3: bis zu 573 €/Monat
• Pflegegrad 4: bis zu 724 €/Monat
• Pflegegrad 5: bis zu 870 €/Monat
Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§38 SGB V)
Nach Krankenhausaufenthalt, OP oder bei schwerer Erkrankung kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Mehr erfahren: Entlastungsbetrag | Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Qualität & Vertrauen
• Anerkannter Anbieter: Wir sind nach Landesrecht als Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag anerkannt
• Erfahrene Mitarbeiter: Unsere Haushaltshilfen sind geschult und zuverlässig
• Regionale Nähe: Wir kennen Stuttgart und den Landkreis Böblingen
• Feste Ansprechpartner: Sie haben immer eine persönliche Kontaktperson
• Flexibilität: Wir passen uns Ihrem Bedarf an
Häufige Fragen
Muss ich für die Haushaltshilfe selbst bezahlen?
Für kassenfähige Leistungen entstehen Ihnen in der Regel keine privaten Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Im Rahmen des Entlastungsbetrags nach §45b SGB XI fallen in der Regel keine Zuzahlungen an.
Was übernimmt die Pflegekasse bei Haushaltshilfe?
Die Pflegekasse erstattet anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag – dazu gehört unsere Haushaltshilfe. Mit dem Entlastungsbetrag (131€/Monat) und ggf. 40%-Umwandlung (PG 2-5) können viele Stunden abgedeckt werden.
Kann ich zusätzliche Stunden privat dazubuchen?
Ja, wenn Sie mehr Unterstützung wünschen als Ihre Kassenbudgets abdecken, können Sie flexibel Stunden als Selbstzahler hinzubuchen. Wir beraten Sie transparent zu allen Möglichkeiten.
Wie oft kommt die Haushaltshilfe?
Das bestimmen Sie selbst – von einmal wöchentlich bis täglich ist alles möglich. Wir empfehlen je nach Haushaltsgröße 2–4 Stunden pro Einsatz.
Kommt immer dieselbe Person?
Ja, wir legen Wert auf Kontinuität. Sie bekommen eine feste Haushaltshilfe, die Ihren Haushalt kennt. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung.
Wie schnell können Sie beginnen?
Nach dem Erstgespräch können wir in der Regel innerhalb weniger Tage starten. Bei dringenden Fällen auch kurzfristiger.
Hinweis: Abrechnung und Kostenübernahme abhängig von Anspruch, Budget und regionaler Anerkennung.
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir sind für Sie da und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Betreuung, Haushaltshilfe und Pflegekassen-Leistungen.