Wichtiger Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.
Kurzantwort: Was ist erlaubt?
• Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten
• Betreuungsangebote: Stundenweise Betreuung zu Hause
• Fahrdienste: Begleitung zu Arztterminen, Behörden, Einkäufen
• Gruppenangebote: Betreuungsgruppen für Menschen mit DemenzWichtig: Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein. Private Hilfen oder nicht anerkannte Dienstleister werden nicht erstattet.
Warum ist die Verwendung zweckgebunden?
2. Selbstständigkeit zu fördern: Pflegebedürftige sollen so lange wie möglich aktiv bleiben
3. Qualität zu sichern: Durch die Beschränkung auf anerkannte Anbieter wird ein Mindeststandard gewährleistetDaher kann der Betrag nicht frei verwendet werden, sondern ist zweckgebunden für Unterstützungsangebote im Alltag.
Konkrete Beispiele: Das können Sie bezahlen
• Wöchentliche Reinigung der Wohnung
• Wäsche waschen und bügeln
• Einkaufsservice (Besorgungen erledigen)
• Mahlzeiten zubereiten oder vorkochenAlltagsbegleitung
• Begleitung beim Spaziergang
• Gemeinsames Kochen oder Backen
• Vorlesen, Spielen, Gespräche führen
• Begleitung zu kulturellen VeranstaltungenFahrdienst mit Begleitung
• Fahrt und Begleitung zum Arzt
• Begleitung zur Apotheke, zum Friseur
• Begleitung zu Behördenterminen
• EinkaufsbegleitungBetreuungsangebote
• Stundenweise Betreuung zu Hause (auch bei Demenz)
• Aktivierende Betreuung mit kognitiver Förderung
• Entlastung der pflegenden Angehörigen
Das ist NICHT erlaubt
❌ Behandlungspflege: Injektionen, Verbandswechsel (Krankenversicherung)
❌ Private Hilfen: Nachbarn, Bekannte ohne Anerkennung
❌ Nicht anerkannte Dienstleister: Reinigungsfirmen ohne Landesanerkennung
❌ Pflegehilfsmittel: Rollator, Pflegebett (andere Finanzierung)
❌ Bargeldauszahlung: Der Betrag wird nicht ausgezahlt
Häufige Fragen zur Verwendung
Ja! Sie können z.B. 80€ für Haushaltshilfe und 51€ für Fahrdienst nutzen.Verfällt ungenutztes Geld?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden. Spätestens am 30.06. des Folgejahres müssen sie abgerechnet sein.Wie finde ich anerkannte Anbieter?
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einer Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region. Alltagsengel 24 ist ein anerkannter Anbieter in Stuttgart und im Landkreis Böblingen.Gilt das auch bei Pflegegrad 1?
Ja! Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie vollen Anspruch auf 131€ monatlich.
Nächste Schritte
2. Wählen Sie einen anerkannten Anbieter wie Alltagsengel 24
3. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung – wir klären Ihre Möglichkeiten→ Mehr erfahren: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung
→ Zur Leistung: Haushaltshilfe von Alltagsengel 24
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