Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§38 SGB V) – Anspruch & Antrag

    Redaktion Alltagsengel 24
    27. Januar 2025

    Wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einer Operation oder während der Schwangerschaft Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. **In vielen Fällen entstehen Ihnen dabei keine oder nur geringe Zuzahlungen** – die Krankenkasse übernimmt den Großteil. Diese Leistung nach §38 SGB V ist unabhängig vom Pflegegrad und richtet sich an Menschen, die vorübergehend Unterstützung benötigen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie Sie den Antrag stellen und was Sie zur Zuzahlung wissen müssen.

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    Rechtlicher Hinweis

    Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.

    Was ist Haushaltshilfe nach §38 SGB V?

    Die Haushaltshilfe nach §38 SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie greift, wenn ein Versicherter den Haushalt wegen Krankenhausaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahme, häuslicher Krankenpflege oder schwerer Erkrankung vorübergehend nicht weiterführen kann. Die Krankenkasse bezahlt dann eine professionelle Haushaltshilfe, die notwendige Tätigkeiten im Haushalt übernimmt.Wichtige Abgrenzung: Die Haushaltshilfe nach §38 SGB V ist nicht zu verwechseln mit dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag richtet sich an Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad und wird von der Pflegekasse gezahlt. Die Haushaltshilfe nach §38 wird von der Krankenkasse übernommen – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

    Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?

    Sie haben Anspruch auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse, wenn Sie:Nach einem Krankenhausaufenthalt den Haushalt vorübergehend nicht führen können
    Nach einer ambulanten Operation auf Unterstützung angewiesen sind
    Während einer Rehabilitationsmaßnahme zu Hause Hilfe benötigen
    Bei schwerer Erkrankung den Haushalt nicht selbst bewältigen können
    In der Schwangerschaft oder nach der Entbindung Komplikationen auftreten
    Zusätzliche Voraussetzung: Im Haushalt muss ein Kind unter 12 Jahren leben, das von Ihnen versorgt wird – oder eine Person, die aufgrund von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit auf Ihre Hilfe angewiesen ist. Bei schwerer Erkrankung kann die Haushaltshilfe auch ohne Kind gewährt werden, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.

    Haushaltshilfe nach Operation – so funktioniert es

    Nach einer Operation benötigen viele Patienten vorübergehend Unterstützung im Haushalt. So gehen Sie vor:Schritt 1: Ärztliche Verordnung einholen
    Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für Haushaltshilfe ausstellen. Diese sollte enthalten:
    • Diagnose und Grund für die Haushaltshilfe
    • Voraussichtliche Dauer der Hilfsbedürftigkeit
    • Umfang der benötigten Unterstützung (Stunden pro Tag/Woche)
    Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse
    Reichen Sie die ärztliche Verordnung zusammen mit einem formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Kassen haben eigene Formulare dafür.
    Schritt 3: Genehmigung abwarten
    Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Bei dringenden Fällen (z.B. nach Krankenhausentlassung) sollten Sie telefonisch nachfassen und um schnelle Bearbeitung bitten.
    Schritt 4: Haushaltshilfe organisieren
    Nach Genehmigung können Sie einen Dienstleister beauftragen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Vertragspartnern oder wählen Sie einen anerkannten Anbieter wie Alltagsengel 24.

    Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

    Schwangere haben in bestimmten Situationen Anspruch auf Haushaltshilfe:Bei Schwangerschaftskomplikationen
    Wenn ärztlich verordnete Bettruhe oder Schonung notwendig ist, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen. Voraussetzung ist ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt oder eine besondere Härte.
    Nach der Entbindung
    Nach der Geburt können Sie Haushaltshilfe erhalten, wenn:
    • Sie durch die Entbindung so geschwächt sind, dass Sie den Haushalt nicht führen können
    • Komplikationen aufgetreten sind
    • Kein anderer Haushaltsangehöriger die Aufgaben übernehmen kann
    Dauer der Leistung
    Die Haushaltshilfe wird in der Regel für maximal 4 Wochen nach der Entbindung gewährt. Bei Komplikationen kann sie verlängert werden.
    Tipp: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig – am besten bereits vor der Geburt, wenn absehbar ist, dass Sie Unterstützung benötigen.

    Welche Leistungen werden übernommen?

    Die Haushaltshilfe umfasst typischerweise:Haushaltsnahe Tätigkeiten
    • Einkaufen und Besorgungen
    • Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
    • Reinigung der Wohnung
    • Wäschepflege (Waschen, Bügeln)
    • Geschirrspülen und Aufräumen
    Kinderbetreuung (im Rahmen der Haushaltshilfe)
    • Versorgung der Kinder im Haushalt
    • Begleitung zur Schule oder Kindergarten
    • Beaufsichtigung während der Abwesenheit
    Nicht enthalten sind:
    • Pflegeleistungen (diese werden über die Pflegekasse abgerechnet)
    • Gartenarbeit oder handwerkliche Tätigkeiten
    • Reparaturen oder Renovierungsarbeiten

    Zuzahlung und Befreiung

    Für die Haushaltshilfe fallen in der Regel Zuzahlungen an:Gesetzliche Zuzahlung
    • 10% der Kosten pro Tag, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Tag
    • Bei Inanspruchnahme einer Ersatzkraft (z.B. Verwandte): 10% der Kosten, maximal 5 Euro pro Tag
    Zuzahlungsbefreiung
    Sie können von der Zuzahlung befreit werden, wenn:
    • Sie die jährliche Belastungsgrenze erreicht haben (2% des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%)
    • Sie Sozialleistungen beziehen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung)
    So beantragen Sie die Befreiung:
    1. Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege des Jahres
    2. Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung
    3. Fügen Sie Einkommensnachweise bei
    4. Nach Prüfung erhalten Sie eine Befreiungsbescheinigung
    Tipp: Bewahren Sie alle Zuzahlungsbelege auf – auch für Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte. Alles zusammen zählt zur Belastungsgrenze.

    Antrag stellen – Checkliste

    Nutzen Sie diese Checkliste für Ihren Antrag:☐ Ärztliche Verordnung mit Diagnose und Begründung
    ☐ Angabe der voraussichtlichen Dauer
    ☐ Nachweis über Kinder unter 12 Jahren im Haushalt (falls zutreffend)
    ☐ Bescheinigung über Pflegebedürftigkeit im Haushalt (falls zutreffend)
    ☐ Ausgefüllter Antrag der Krankenkasse (oder formloser Antrag)
    ☐ Aktuelle Versichertenkarte
    ☐ Einkommensnachweise (bei Antrag auf Zuzahlungsbefreiung)
    Bei Ablehnung:
    Wenn Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnt, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eingereicht werden. Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und fügen Sie ggf. weitere ärztliche Stellungnahmen bei.

    Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach §38 SGB V

    Wie lange wird Haushaltshilfe gewährt?
    Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Nach einem Krankenhausaufenthalt sind 2-4 Wochen üblich, bei längerer Erkrankung kann die Leistung verlängert werden.
    Kann ich einen Anbieter frei wählen?
    Ja, Sie können einen anerkannten Dienstleister wie Alltagsengel 24 wählen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Vertragspartnern – bei diesen entfällt oft die Vorleistung.
    Was ist, wenn kein Kind im Haushalt lebt?
    Bei schwerer Erkrankung kann Haushaltshilfe auch ohne Kind gewährt werden, wenn die Haushaltsweiterführung sonst nicht möglich ist. Dies gilt z.B. nach schweren Operationen.
    Kann ich Familienangehörige als Haushaltshilfe einsetzen?
    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Krankenkasse erstattet dann Verdienstausfall und notwendige Fahrtkosten. Professionelle Dienstleister sind jedoch oft praktischer.
    Wird die Haushaltshilfe auf andere Leistungen angerechnet?
    Nein, die Haushaltshilfe nach §38 SGB V ist unabhängig vom Entlastungsbetrag oder anderen Pflegeleistungen.

    Wie Alltagsengel 24 Sie unterstützt

    Alltagsengel 24 bietet professionelle Haushaltshilfe in Stuttgart und im Landkreis Böblingen:Schnelle Verfügbarkeit: Wir sind kurzfristig einsatzbereit – auch nach kurzfristiger Krankenhausentlassung
    Abrechnung mit der Krankenkasse: Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, wenn ein Vertrag besteht
    Flexible Einsatzzeiten: Von wenigen Stunden bis zur ganztägigen Unterstützung
    Qualifizierte Mitarbeiter: Unsere Haushaltshilfen sind erfahren und zuverlässig
    Kombination mit anderen Leistungen: Wenn Sie auch einen Pflegegrad haben, können wir den Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen
    Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen für Ihre Situation am besten geeignet sind – kostenlos und unverbindlich.

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