Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.
Was ist Haushaltshilfe nach §38 SGB V?
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?
• Nach einer ambulanten Operation auf Unterstützung angewiesen sind
• Während einer Rehabilitationsmaßnahme zu Hause Hilfe benötigen
• Bei schwerer Erkrankung den Haushalt nicht selbst bewältigen können
• In der Schwangerschaft oder nach der Entbindung Komplikationen auftretenZusätzliche Voraussetzung: Im Haushalt muss ein Kind unter 12 Jahren leben, das von Ihnen versorgt wird – oder eine Person, die aufgrund von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit auf Ihre Hilfe angewiesen ist. Bei schwerer Erkrankung kann die Haushaltshilfe auch ohne Kind gewährt werden, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Haushaltshilfe nach Operation – so funktioniert es
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für Haushaltshilfe ausstellen. Diese sollte enthalten:
• Diagnose und Grund für die Haushaltshilfe
• Voraussichtliche Dauer der Hilfsbedürftigkeit
• Umfang der benötigten Unterstützung (Stunden pro Tag/Woche)Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse
Reichen Sie die ärztliche Verordnung zusammen mit einem formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Kassen haben eigene Formulare dafür.Schritt 3: Genehmigung abwarten
Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Bei dringenden Fällen (z.B. nach Krankenhausentlassung) sollten Sie telefonisch nachfassen und um schnelle Bearbeitung bitten.Schritt 4: Haushaltshilfe organisieren
Nach Genehmigung können Sie einen Dienstleister beauftragen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Vertragspartnern oder wählen Sie einen anerkannten Anbieter wie Alltagsengel 24.
Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
Wenn ärztlich verordnete Bettruhe oder Schonung notwendig ist, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen. Voraussetzung ist ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt oder eine besondere Härte.Nach der Entbindung
Nach der Geburt können Sie Haushaltshilfe erhalten, wenn:
• Sie durch die Entbindung so geschwächt sind, dass Sie den Haushalt nicht führen können
• Komplikationen aufgetreten sind
• Kein anderer Haushaltsangehöriger die Aufgaben übernehmen kannDauer der Leistung
Die Haushaltshilfe wird in der Regel für maximal 4 Wochen nach der Entbindung gewährt. Bei Komplikationen kann sie verlängert werden.Tipp: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig – am besten bereits vor der Geburt, wenn absehbar ist, dass Sie Unterstützung benötigen.
Welche Leistungen werden übernommen?
• Einkaufen und Besorgungen
• Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
• Reinigung der Wohnung
• Wäschepflege (Waschen, Bügeln)
• Geschirrspülen und AufräumenKinderbetreuung (im Rahmen der Haushaltshilfe)
• Versorgung der Kinder im Haushalt
• Begleitung zur Schule oder Kindergarten
• Beaufsichtigung während der AbwesenheitNicht enthalten sind:
• Pflegeleistungen (diese werden über die Pflegekasse abgerechnet)
• Gartenarbeit oder handwerkliche Tätigkeiten
• Reparaturen oder Renovierungsarbeiten
Zuzahlung und Befreiung
• 10% der Kosten pro Tag, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Tag
• Bei Inanspruchnahme einer Ersatzkraft (z.B. Verwandte): 10% der Kosten, maximal 5 Euro pro TagZuzahlungsbefreiung
Sie können von der Zuzahlung befreit werden, wenn:
• Sie die jährliche Belastungsgrenze erreicht haben (2% des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%)
• Sie Sozialleistungen beziehen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung)So beantragen Sie die Befreiung:
1. Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege des Jahres
2. Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung
3. Fügen Sie Einkommensnachweise bei
4. Nach Prüfung erhalten Sie eine BefreiungsbescheinigungTipp: Bewahren Sie alle Zuzahlungsbelege auf – auch für Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte. Alles zusammen zählt zur Belastungsgrenze.
Antrag stellen – Checkliste
☐ Angabe der voraussichtlichen Dauer
☐ Nachweis über Kinder unter 12 Jahren im Haushalt (falls zutreffend)
☐ Bescheinigung über Pflegebedürftigkeit im Haushalt (falls zutreffend)
☐ Ausgefüllter Antrag der Krankenkasse (oder formloser Antrag)
☐ Aktuelle Versichertenkarte
☐ Einkommensnachweise (bei Antrag auf Zuzahlungsbefreiung)Bei Ablehnung:
Wenn Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnt, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eingereicht werden. Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und fügen Sie ggf. weitere ärztliche Stellungnahmen bei.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach §38 SGB V
Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Nach einem Krankenhausaufenthalt sind 2-4 Wochen üblich, bei längerer Erkrankung kann die Leistung verlängert werden.Kann ich einen Anbieter frei wählen?
Ja, Sie können einen anerkannten Dienstleister wie Alltagsengel 24 wählen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Vertragspartnern – bei diesen entfällt oft die Vorleistung.Was ist, wenn kein Kind im Haushalt lebt?
Bei schwerer Erkrankung kann Haushaltshilfe auch ohne Kind gewährt werden, wenn die Haushaltsweiterführung sonst nicht möglich ist. Dies gilt z.B. nach schweren Operationen.Kann ich Familienangehörige als Haushaltshilfe einsetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Krankenkasse erstattet dann Verdienstausfall und notwendige Fahrtkosten. Professionelle Dienstleister sind jedoch oft praktischer.Wird die Haushaltshilfe auf andere Leistungen angerechnet?
Nein, die Haushaltshilfe nach §38 SGB V ist unabhängig vom Entlastungsbetrag oder anderen Pflegeleistungen.
Wie Alltagsengel 24 Sie unterstützt
• Abrechnung mit der Krankenkasse: Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, wenn ein Vertrag besteht
• Flexible Einsatzzeiten: Von wenigen Stunden bis zur ganztägigen Unterstützung
• Qualifizierte Mitarbeiter: Unsere Haushaltshilfen sind erfahren und zuverlässig
• Kombination mit anderen Leistungen: Wenn Sie auch einen Pflegegrad haben, können wir den Entlastungsbetrag zusätzlich nutzenWir beraten Sie gerne, welche Leistungen für Ihre Situation am besten geeignet sind – kostenlos und unverbindlich.
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