Wichtiger Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.
Kurzantwort: Was ist Haushaltshilfe für Senioren?
• Wohnungsreinigung (Staubsaugen, Wischen, Fensterputzen)
• Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Einräumen)
• Mahlzeitenzubereitung
• Einkäufe und Besorgungen
• Müllentsorgung
• Pflanzenpflege
• Unterstützung bei der HaushaltsorganisationZiel: Senioren so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben zu lassen, ohne dass Angehörige sich völlig aufopfern müssen.
Wann ist Haushaltshilfe sinnvoll?
• Nach Krankenhausaufenthalt: Vorübergehende Unterstützung während der Genesung
• Demenz im Anfangsstadium: Strukturhilfe und Unterstützung bei vergessenen Aufgaben
• Entlastung pflegender Angehöriger: Haushalt wird zur Nebensache, Fokus auf Pflege möglich
• Alleinstehende Senioren: Kein Familienmitglied in der Nähe, das helfen könnteHinweis: Haushaltshilfe ist keine Pflege im engeren Sinne – sie ergänzt aber sinnvoll die Betreuung und entlastet alle Beteiligten.
Finanzierung über den Entlastungsbetrag
• 131€ monatlich für alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1–5)
• Nutzbar nur bei anerkannten Anbietern nach Landesrecht
• Nicht genutzte Beträge übertragbar bis 30.06. des Folgejahres
• Direktabrechnung möglich – Sie zahlen nichts vorRechenbeispiel:
Bei einem Stundensatz von ca. 35€ können Sie mit dem Entlastungsbetrag etwa 3–4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat erhalten – oft reicht das für eine wöchentliche Grundreinigung.→ Mehr erfahren: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Bei Pflegegrad 2–5 können Sie bis zu 40% der nicht genutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln:
• PG 2: bis zu 304€ zusätzlich/Monat
• PG 3: bis zu 573€ zusätzlich/Monat
• PG 4: bis zu 711€ zusätzlich/Monat
• PG 5: bis zu 880€ zusätzlich/MonatHaushaltshilfe über Krankenkasse (§38 SGB V)
In bestimmten Situationen (nach OP, bei Schwangerschaft) übernimmt die Krankenkasse vorübergehend eine Haushaltshilfe. Dies ist unabhängig vom Pflegegrad.Privat finanziert
Natürlich können Sie Haushaltshilfe auch privat bezahlen. Die Kosten liegen je nach Anbieter zwischen 25–45€ pro Stunde.→ Mehr erfahren: Haushaltshilfe über Krankenkasse §38 SGB V
Worauf bei der Anbieterauswahl achten?
Ohne diese Anerkennung können Sie den Entlastungsbetrag nicht nutzen!☑️ Feste Ansprechpartner
Keine wechselnden Kräfte, sondern verlässliche Mitarbeiter, die Ihre Wohnung und Vorlieben kennen.☑️ Transparente Preise
Klare Stundensätze ohne versteckte Kosten. Fragen Sie nach Anfahrtskosten!☑️ Direktabrechnung
Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen, ersparen Ihnen Bürokratie.☑️ Regionale Nähe
Anbieter aus Ihrer Region kennen lokale Gegebenheiten und haben kurze Anfahrtswege.☑️ Versicherungsschutz
Mitarbeiter sollten haftpflichtversichert sein.
Praktisches Beispiel aus der Region
• 2× wöchentlich kommt eine Haushaltshilfe für je 2 Stunden
• Leistungen: Reinigung, Wäsche, Einkäufe
• Kosten: ca. 280€/MonatFinanzierung:
• Entlastungsbetrag: 131€
• 40%-Umwandlung (bei 50% ungenutzten Sachleistungen): 152€
• Gesamt verfügbar: 283€ – Eigenanteil: 0€Ergebnis: Frau Müller kann sich voll auf die Pflege ihres Mannes konzentrieren, der Haushalt ist trotzdem ordentlich – und das ohne zusätzliche Kosten.
Nächste Schritte
2. Bedarf ermitteln – welche Aufgaben sollen übernommen werden?
3. Anerkannten Anbieter wählen – z.B. Alltagsengel 24
4. Kostenloses Erstgespräch – individuelle Beratung zu Finanzierung und Umfang→ Zur Leistungsseite: Haushaltshilfe von Alltagsengel 24
→ Verwandter Artikel: Entlastungsbetrag – wofür nutzen?
Haushaltshilfe anfragen – kostenlose Beratung
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Entlastungsleistungen – wir helfen Ihnen dabei.