Haushaltshilfe für Senioren – Unterstützung im Alltag

    Redaktion Alltagsengel 24
    22. Januar 2025

    Wenn Putzen, Kochen und Einkaufen zur Belastung werden, kann eine Haushaltshilfe den Alltag enorm erleichtern. **Für kassenfähige Leistungen entstehen Ihnen in der Regel keine privaten Kosten** – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt, wie die Finanzierung funktioniert und worauf Sie bei der Auswahl eines Anbieters achten sollten.

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    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Kurzantwort: Was ist Haushaltshilfe für Senioren?

    Haushaltshilfe für Senioren umfasst alle Tätigkeiten im Haushalt, die ältere Menschen nicht mehr selbst erledigen können oder wollen:Typische Aufgaben:
    • Wohnungsreinigung (Staubsaugen, Wischen, Fensterputzen)
    • Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Einräumen)
    • Mahlzeitenzubereitung
    • Einkäufe und Besorgungen
    • Müllentsorgung
    • Pflanzenpflege
    • Unterstützung bei der Haushaltsorganisation
    Ziel: Senioren so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben zu lassen, ohne dass Angehörige sich völlig aufopfern müssen.

    Wann ist Haushaltshilfe sinnvoll?

    Typische Situationen:Körperliche Einschränkungen: Rückenprobleme, Arthritis oder andere Beschwerden erschweren Haushaltsarbeiten
    Nach Krankenhausaufenthalt: Vorübergehende Unterstützung während der Genesung
    Demenz im Anfangsstadium: Strukturhilfe und Unterstützung bei vergessenen Aufgaben
    Entlastung pflegender Angehöriger: Haushalt wird zur Nebensache, Fokus auf Pflege möglich
    Alleinstehende Senioren: Kein Familienmitglied in der Nähe, das helfen könnte
    Hinweis: Haushaltshilfe ist keine Pflege im engeren Sinne – sie ergänzt aber sinnvoll die Betreuung und entlastet alle Beteiligten.

    Finanzierung über den Entlastungsbetrag

    Die häufigste Finanzierungsquelle für Haushaltshilfe bei Senioren ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI.Die Fakten:
    • 131€ monatlich für alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1–5)
    • Nutzbar nur bei anerkannten Anbietern nach Landesrecht
    • Nicht genutzte Beträge übertragbar bis 30.06. des Folgejahres
    • Direktabrechnung möglich – Sie zahlen nichts vor
    Rechenbeispiel:
    Bei einem Stundensatz von ca. 35€ können Sie mit dem Entlastungsbetrag etwa 3–4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat erhalten – oft reicht das für eine wöchentliche Grundreinigung.
    → Mehr erfahren: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung

    Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

    40%-Umwandlung (ab Pflegegrad 2)
    Bei Pflegegrad 2–5 können Sie bis zu 40% der nicht genutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln:
    • PG 2: bis zu 304€ zusätzlich/Monat
    • PG 3: bis zu 573€ zusätzlich/Monat
    • PG 4: bis zu 711€ zusätzlich/Monat
    • PG 5: bis zu 880€ zusätzlich/Monat
    Haushaltshilfe über Krankenkasse (§38 SGB V)
    In bestimmten Situationen (nach OP, bei Schwangerschaft) übernimmt die Krankenkasse vorübergehend eine Haushaltshilfe. Dies ist unabhängig vom Pflegegrad.
    Privat finanziert
    Natürlich können Sie Haushaltshilfe auch privat bezahlen. Die Kosten liegen je nach Anbieter zwischen 25–45€ pro Stunde.
    → Mehr erfahren: Haushaltshilfe über Krankenkasse §38 SGB V

    Worauf bei der Anbieterauswahl achten?

    Qualitätskriterien für Haushaltshilfe-Anbieter:☑️ Anerkennung nach Landesrecht
    Ohne diese Anerkennung können Sie den Entlastungsbetrag nicht nutzen!
    ☑️ Feste Ansprechpartner
    Keine wechselnden Kräfte, sondern verlässliche Mitarbeiter, die Ihre Wohnung und Vorlieben kennen.
    ☑️ Transparente Preise
    Klare Stundensätze ohne versteckte Kosten. Fragen Sie nach Anfahrtskosten!
    ☑️ Direktabrechnung
    Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen, ersparen Ihnen Bürokratie.
    ☑️ Regionale Nähe
    Anbieter aus Ihrer Region kennen lokale Gegebenheiten und haben kurze Anfahrtswege.
    ☑️ Versicherungsschutz
    Mitarbeiter sollten haftpflichtversichert sein.

    Praktisches Beispiel aus der Region

    Situation: Herr Müller (79) aus Böblingen hat Pflegegrad 2. Seine Frau kümmert sich um die Pflege, aber der Haushalt bleibt liegen.Lösung:
    • 2× wöchentlich kommt eine Haushaltshilfe für je 2 Stunden
    • Leistungen: Reinigung, Wäsche, Einkäufe
    • Kosten: ca. 280€/Monat
    Finanzierung:
    • Entlastungsbetrag: 131€
    • 40%-Umwandlung (bei 50% ungenutzten Sachleistungen): 152€
    Gesamt verfügbar: 283€ – Eigenanteil: 0€
    Ergebnis: Frau Müller kann sich voll auf die Pflege ihres Mannes konzentrieren, der Haushalt ist trotzdem ordentlich – und das ohne zusätzliche Kosten.

    Nächste Schritte

    1. Pflegegrad prüfen – ohne Pflegegrad kein Entlastungsbetrag
    2. Bedarf ermitteln – welche Aufgaben sollen übernommen werden?
    3. Anerkannten Anbieter wählen – z.B. Alltagsengel 24
    4. Kostenloses Erstgespräch – individuelle Beratung zu Finanzierung und Umfang
    → Zur Leistungsseite: Haushaltshilfe von Alltagsengel 24
    → Verwandter Artikel: Entlastungsbetrag – wofür nutzen?

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