Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.
Kurzantwort: Wer hat Anspruch?
✅ Keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann
✅ Ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt ODER
✅ Sie selbst so eingeschränkt sind, dass Sie ohne Hilfe nicht zurechtkommenWichtig: Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist unabhängig von einem Pflegegrad. Auch Menschen ohne Pflegegrad können sie in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen sind abgedeckt?
• Kochen und Mahlzeitenzubereitung
• Reinigung der Wohnung
• Wäschepflege
• Kinderbetreuung (wenn Kind unter 12 im Haushalt)
• Begleitung zu NachsorgeterminenNicht abgedeckt:
• Pflegerische Tätigkeiten (Körperpflege, Medikamentengabe)
• Renovierungen oder Großreinigungen
• GartenarbeitDauer: In der Regel bis zu 4 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus, in begründeten Fällen länger.
So beantragen Sie Haushaltshilfe
Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Krankenhaus) stellt eine Verordnung über die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe aus.Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse
Reichen Sie die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Kassen haben eigene Formulare dafür.Schritt 3: Genehmigung abwarten
Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Bei Dringlichkeit können Sie telefonisch eine vorläufige Zusage erfragen.Schritt 4: Anbieter wählen
Wählen Sie einen zugelassenen Anbieter für Haushaltshilfe. Manche Kassen haben Vertragspartner, Sie können aber auch frei wählen.Tipp: Beantragen Sie die Haushaltshilfe möglichst VOR der Operation, um nach der Entlassung direkt Unterstützung zu haben.
Kosten und Zuzahlung
• Bei professionellen Diensten kann eine Differenz entstehenIhre Zuzahlung:
• Gesetzliche Zuzahlung: 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ pro Tag
• Bei Kindern unter 18: Keine Zuzahlung
• Bei geringem Einkommen: Befreiung möglich (Belastungsgrenze)Beispiel:
Sie erhalten 4 Wochen lang täglich 2 Stunden Haushaltshilfe.
• Kassenzuschuss: ca. 12€/Stunde = 24€/Tag
• Ihre Zuzahlung: max. 10€/Tag
• Ihre monatlichen Kosten: max. 280€
Alternativen und Ergänzungen
Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen 131€/Monat für Haushaltshilfe zur Verfügung – zusätzlich zur Krankenkassenleistung.Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)
Bei längerer Abwesenheit der regulären Pflegeperson können bis zu 1.612€/Jahr für Ersatzpflege genutzt werden.Private Finanzierung
Als Ergänzung können Sie natürlich auch privat Haushaltshilfe beauftragen.Kombination möglich:
Krankenkassen-Haushaltshilfe + Entlastungsbetrag + private Aufstockung – so können Sie auch bei höherem Bedarf gut versorgt sein.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach OP
Nein! Auch alleinstehende Erwachsene ohne Kinder haben Anspruch, wenn sie krankheitsbedingt den Haushalt nicht führen können.Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?
In dringenden Fällen (z.B. ungeplante OP) kann die Kasse telefonisch eine vorläufige Zusage geben. Regulär dauert die Bearbeitung 1–2 Wochen.Kann ich mir den Anbieter selbst aussuchen?
Ja, Sie haben grundsätzlich freie Wahl. Manche Kassen empfehlen Vertragspartner, Sie sind aber nicht daran gebunden.Was, wenn ich länger als 4 Wochen Hilfe brauche?
Mit ärztlicher Begründung kann die Leistung verlängert werden. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arzt und der Kasse.
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• Unterstützung bei der Antragstellung – wir kennen die Abläufe→ Zum Pillar-Artikel: Haushaltshilfe über Krankenkasse §38 SGB V
→ Verwandt: Haushaltshilfe für Senioren
→ Zur Leistungsseite: Haushaltshilfe von Alltagsengel 24
Haushaltshilfe nach OP anfragen
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