Wichtiger Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.
Kurzantwort: Was gibt es bei Pflegegrad 1?
✅ Pflegeberatung: Kostenlose Beratung (§7a SGB XI)
✅ Pflegehilfsmittel: Bis zu 40€ monatlich (Verbrauchsmittel)
✅ Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000€ je Maßnahme
✅ Hausnotruf: Einmalig 10,49€ + 25,50€ monatlich❌ Nicht bei Pflegegrad 1:
• Pflegegeld (ab PG2)
• Pflegesachleistungen (ab PG2)
• 40%-Umwandlung (ab PG2)
• Verhinderungspflege (ab PG2)
Der Entlastungsbetrag – Ihre wichtigste Leistung
• Haushaltshilfe (Reinigung, Wäsche, Einkauf)
• Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Gespräche)
• Betreuungsangebote (stundenweise Betreuung)
• Fahrdienst mit Begleitung (Arztbesuche, Termine)Wichtig zu wissen:
• Nur bei anerkannten Anbietern nutzbar
• Nicht genutzte Beträge ins Folgejahr übertragbar (bis 30.06.)
• Direktabrechnung möglich – kein Vorschuss nötig→ Mehr erfahren: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung
Was bei Pflegegrad 1 NICHT möglich ist
Das monatliche Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 (332€/Monat).Keine Pflegesachleistungen
Professionelle körperbezogene Pflege durch ambulante Dienste wird erst ab PG2 finanziert.Keine 40%-Umwandlung
Die Umwandlung von Pflegesachleistungen in Betreuungsleistungen ist bei PG1 nicht möglich.Keine Verhinderungspflege
Das Budget für Vertretung der Pflegeperson (1.612€/Jahr) steht erst ab PG2 zur Verfügung.Keine Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Pflege wird erst ab PG2 bezuschusst.Fazit: Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag Ihre Hauptfinanzierungsquelle für Unterstützung im Alltag.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 1
Sie haben Anspruch auf kostenlose, umfassende Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§40 SGB XI)
Bis zu 40€ monatlich für:
• Einmalhandschuhe
• Desinfektionsmittel
• Bettschutzeinlagen
• MundschutzWohnraumanpassung (§40 SGB XI)
Bis zu 4.000€ Zuschuss pro Maßnahme für:
• Türverbreiterungen
• Haltegriffe im Bad
• Ebenerdige Dusche
• Treppenlifte (anteilig)Hausnotruf (§78 SGB XI)
• Einmalige Anschlussgebühr: 10,49€
• Monatliche Grundgebühr: 25,50€
Praktisches Beispiel: 131€ optimal nutzen
• Wöchentliche Hilfe im Haushalt
• Gelegentliche Begleitung zum ArztIhre Lösung:
• 2× monatlich Haushalthilfe (3 Stunden): ca. 100€
• 1× monatlich Begleitung zum Facharzt: ca. 30€
• Gesamt: 130€/Monat – vollständig durch Entlastungsbetrag gedecktErgebnis: Frau Weber bekommt regelmäßige Unterstützung, ohne selbst zahlen zu müssen. Der anerkannte Anbieter rechnet direkt mit ihrer Pflegekasse ab.
Wann lohnt sich eine Höherstufung?
• 332€ Pflegegeld monatlich ODER
• 761€ Pflegesachleistungen monatlich
• 40%-Umwandlung möglich (bis zu 304€ zusätzlich)
• Verhinderungspflege (1.612€/Jahr)
• Kurzzeitpflege (1.774€/Jahr)So beantragen Sie eine Höherstufung:
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
2. Neuer Begutachtungstermin durch MD
3. Dokumentieren Sie veränderte Bedarfe vorher→ Mehr erfahren: Pflegegrade 2–5 – Unterschiede & Leistungsansprüche
Nächste Schritte
2. Wählen Sie einen anerkannten Anbieter wie Alltagsengel 24
3. Lassen Sie sich kostenlos beraten zu Ihren Möglichkeiten→ Zum Pillar-Artikel: Pflegegrade 1–5 im Überblick
→ Verwandt: Entlastungsbetrag – wofür nutzen?
Pflegegrad 1 optimal nutzen – Beratung anfordern
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Entlastungsleistungen – wir helfen Ihnen dabei.