Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

    Redaktion Alltagsengel 24
    27. Januar 2025

    Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad – aber das bedeutet nicht, dass Sie keinen Anspruch auf Unterstützung haben! Erfahren Sie hier, welche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 1 zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.

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    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Kurzantwort: Was gibt es bei Pflegegrad 1?

    Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf:Entlastungsbetrag: 131€ monatlich (§45b SGB XI)
    Pflegeberatung: Kostenlose Beratung (§7a SGB XI)
    Pflegehilfsmittel: Bis zu 40€ monatlich (Verbrauchsmittel)
    Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000€ je Maßnahme
    Hausnotruf: Einmalig 10,49€ + 25,50€ monatlich
    Nicht bei Pflegegrad 1:
    • Pflegegeld (ab PG2)
    • Pflegesachleistungen (ab PG2)
    • 40%-Umwandlung (ab PG2)
    • Verhinderungspflege (ab PG2)

    Der Entlastungsbetrag – Ihre wichtigste Leistung

    Der Entlastungsbetrag von 131€ monatlich ist die zentrale Leistung für Menschen mit Pflegegrad 1.Was können Sie damit bezahlen?
    • Haushaltshilfe (Reinigung, Wäsche, Einkauf)
    • Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Gespräche)
    • Betreuungsangebote (stundenweise Betreuung)
    • Fahrdienst mit Begleitung (Arztbesuche, Termine)
    Wichtig zu wissen:
    • Nur bei anerkannten Anbietern nutzbar
    • Nicht genutzte Beträge ins Folgejahr übertragbar (bis 30.06.)
    • Direktabrechnung möglich – kein Vorschuss nötig
    → Mehr erfahren: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung

    Was bei Pflegegrad 1 NICHT möglich ist

    Kein Pflegegeld
    Das monatliche Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 (332€/Monat).
    Keine Pflegesachleistungen
    Professionelle körperbezogene Pflege durch ambulante Dienste wird erst ab PG2 finanziert.
    Keine 40%-Umwandlung
    Die Umwandlung von Pflegesachleistungen in Betreuungsleistungen ist bei PG1 nicht möglich.
    Keine Verhinderungspflege
    Das Budget für Vertretung der Pflegeperson (1.612€/Jahr) steht erst ab PG2 zur Verfügung.
    Keine Kurzzeitpflege
    Vorübergehende stationäre Pflege wird erst ab PG2 bezuschusst.
    Fazit: Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag Ihre Hauptfinanzierungsquelle für Unterstützung im Alltag.

    Weitere Leistungen bei Pflegegrad 1

    Pflegeberatung (§7a SGB XI)
    Sie haben Anspruch auf kostenlose, umfassende Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§40 SGB XI)
    Bis zu 40€ monatlich für:
    • Einmalhandschuhe
    • Desinfektionsmittel
    • Bettschutzeinlagen
    • Mundschutz
    Wohnraumanpassung (§40 SGB XI)
    Bis zu 4.000€ Zuschuss pro Maßnahme für:
    • Türverbreiterungen
    • Haltegriffe im Bad
    • Ebenerdige Dusche
    • Treppenlifte (anteilig)
    Hausnotruf (§78 SGB XI)
    • Einmalige Anschlussgebühr: 10,49€
    • Monatliche Grundgebühr: 25,50€

    Praktisches Beispiel: 131€ optimal nutzen

    Situation: Frau Weber (73) hat Pflegegrad 1 und lebt allein.Ihr Bedarf:
    • Wöchentliche Hilfe im Haushalt
    • Gelegentliche Begleitung zum Arzt
    Ihre Lösung:
    • 2× monatlich Haushalthilfe (3 Stunden): ca. 100€
    • 1× monatlich Begleitung zum Facharzt: ca. 30€
    Gesamt: 130€/Monat – vollständig durch Entlastungsbetrag gedeckt
    Ergebnis: Frau Weber bekommt regelmäßige Unterstützung, ohne selbst zahlen zu müssen. Der anerkannte Anbieter rechnet direkt mit ihrer Pflegekasse ab.

    Wann lohnt sich eine Höherstufung?

    Wenn Ihr Unterstützungsbedarf steigt, kann eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 sinnvoll sein.Pflegegrad 2 bringt zusätzlich:
    • 332€ Pflegegeld monatlich ODER
    • 761€ Pflegesachleistungen monatlich
    • 40%-Umwandlung möglich (bis zu 304€ zusätzlich)
    • Verhinderungspflege (1.612€/Jahr)
    • Kurzzeitpflege (1.774€/Jahr)
    So beantragen Sie eine Höherstufung:
    1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
    2. Neuer Begutachtungstermin durch MD
    3. Dokumentieren Sie veränderte Bedarfe vorher
    → Mehr erfahren: Pflegegrade 2–5 – Unterschiede & Leistungsansprüche

    Nächste Schritte

    1. Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag – er verfällt sonst!
    2. Wählen Sie einen anerkannten Anbieter wie Alltagsengel 24
    3. Lassen Sie sich kostenlos beraten zu Ihren Möglichkeiten
    → Zum Pillar-Artikel: Pflegegrade 1–5 im Überblick
    → Verwandt: Entlastungsbetrag – wofür nutzen?

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