Wichtiger Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.
Übersicht: Leistungen pro Pflegegrad
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| Pflegegeld | 332€ | 573€ | 765€ | 947€ |
| Pflegesachleistungen | 761€ | 1.432€ | 1.778€ | 2.200€ |
| Entlastungsbetrag | 131€ | 131€ | 131€ | 131€ |
| 40%-Umwandlung max. | 304€ | 573€ | 711€ | 880€ |
| Verhinderungspflege | 1.612€/Jahr | 1.612€/Jahr | 1.612€/Jahr | 1.612€/Jahr |
| Kurzzeitpflege | 1.774€/Jahr | 1.774€/Jahr | 1.774€/Jahr | 1.774€/Jahr |*Alle Beträge monatlich, wenn nicht anders angegeben. Stand: 2025*
Was bedeuten die einzelnen Pflegegrade?
• Benötigt mehrmals täglich Hilfe bei der Körperpflege
• Kann sich noch teilweise selbst versorgen
• Braucht Unterstützung bei der HaushaltsführungPflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
• Benötigt täglich mehrfach Hilfe bei fast allen Aktivitäten
• Starke Einschränkungen bei Mobilität
• Kann kaum noch allein den Haushalt führenPflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
• Nahezu vollständige Abhängigkeit bei der Pflege
• Intensive Betreuung rund um die Uhr nötig
• Sehr eingeschränkte Kommunikation möglichPflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
• Vollständige Abhängigkeit in allen Bereichen
• Besondere pflegerische Anforderungen (z.B. bei Beatmung)
• Höchster Unterstützungsbedarf
Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen
• Für Pflege durch Angehörige oder Privatpersonen
• Wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt
• Kann frei verwendet werden
• Höhe abhängig vom PflegegradPflegesachleistungen (§36 SGB XI)
• Für professionelle Pflege durch ambulante Dienste
• Wird direkt an den Pflegedienst gezahlt
• Nur für anerkannte Pflegeleistungen
• Höhe abhängig vom PflegegradKombileistung möglich:
Sie können beide Leistungen kombinieren. Beispiel bei PG2:
• 50% Sachleistungen (380,50€) + 50% Pflegegeld (166€) = 546,50€ Gesamtleistung
Die 40%-Umwandlung – mehr Budget für Unterstützung
• PG 2: bis zu 304€/Monat (40% von 761€)
• PG 3: bis zu 573€/Monat (40% von 1.432€)
• PG 4: bis zu 711€/Monat (40% von 1.778€)
• PG 5: bis zu 880€/Monat (40% von 2.200€)Beispiel: Sie haben Pflegegrad 3 und nutzen keine Pflegesachleistungen, weil Angehörige die Pflege übernehmen.
→ Sie können bis zu 573€ zusätzlich für Haushaltshilfe, Betreuung oder Begleitung nutzen!Wichtig: Die 40%-Umwandlung ist bei Pflegegrad 1 NICHT möglich.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn die hauptpflegende Person ausfällt (Urlaub, Krankheit):
• Bis zu 1.612€ pro Jahr
• Kann durch 50% der Kurzzeitpflege auf 2.418€ erhöht werden
• Für Ersatzpflege zu Hause oder teilstationär
• Voraussetzung: Pflegeperson pflegt seit mind. 6 MonatenKurzzeitpflege (§42 SGB XI)
Für vorübergehende vollstationäre Pflege:
• Bis zu 1.774€ pro Jahr
• Kann durch nicht genutzte Verhinderungspflege auf 3.386€ erhöht werden
• Nach Krankenhausaufenthalt, in Krisensituationen
• Maximal 8 Wochen pro JahrWichtig: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2!
Alltagsengel 24: So nutzen Sie alle Leistungen
• Haushaltshilfe über Entlastungsbetrag + 40%-Umwandlung
• Alltagsbegleitung als Entlastung für pflegende Angehörige
• Betreuung – stundenweise oder regelmäßig
• Fahrdienst mit Begleitung zu allen wichtigen TerminenUnser Versprechen:
• Wir prüfen kostenlos Ihre Leistungsansprüche
• Wir kombinieren alle Budgets optimal für Sie
• Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab→ Zum Pillar-Artikel: Pflegegrade 1–5 im Überblick
→ Verwandt: Pflegegrad 1 – Leistungen im Überblick
→ Mehr zum Entlastungsbetrag: Alles über §45b SGB XI
Leistungsansprüche prüfen – kostenlose Beratung
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Entlastungsleistungen – wir helfen Ihnen dabei.