Wichtiger Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.
Warum Entlastung so wichtig ist
• Pflegende Angehörige sind durchschnittlich 10+ Stunden täglich im Einsatz
• 30–40% der pflegenden Angehörigen entwickeln selbst gesundheitliche Probleme
• Burnout, Depression und soziale Isolation sind häufige FolgenEntlastung ist kein Luxus, sondern notwendig:
• Um die eigene Gesundheit zu erhalten
• Um die Pflegequalität langfristig zu sichern
• Um Beziehung statt nur Pflege zu leben
• Um eine Heimeinweisung zu verhindern oder zu verzögern
Entlastungsbetrag – die Basis
• Betreuung des Pflegebedürftigen, während Sie Zeit für sich haben
• Haushaltshilfe, die Ihnen Arbeit abnimmt
• Alltagsbegleitung für Spaziergänge, Arztbesuche etc.Vorteile:
• Steht automatisch mit Pflegegrad zu
• Nicht genutzte Beträge übertragbar
• Direktabrechnung möglich→ Mehr erfahren: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung
Verhinderungspflege – Auszeit mit Vertretung
• Pflegegrad 2 oder höher
• Pflege seit mindestens 6 Monaten
• Mindestens 10 Stunden Pflege pro WocheNutzungsmöglichkeiten:
• Stundenweise Betreuung (z.B. 3 Stunden pro Woche)
• Tageweise Vertretung (z.B. für Arzttermine)
• Wochenweise Vertretung (z.B. für Urlaub)Erhöhung möglich:
Bis zu 50% des Kurzzeitpflegebudgets (806€) können zusätzlich genutzt werden → bis zu 2.418€ pro Jahr!Kombinierbar mit:
Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zur Verhinderungspflege genutzt werden.
40%-Umwandlung – mehr Budget für Betreuung
• Pflegegrad 2: bis zu 304€/Monat
• Pflegegrad 3: bis zu 573€/Monat
• Pflegegrad 4: bis zu 711€/Monat
• Pflegegrad 5: bis zu 880€/MonatBeispiel:
Sie pflegen Ihre Mutter (Pflegegrad 3) selbst und erhalten Pflegegeld (573€). Zusätzlich können Sie monatlich bis zu 573€ für Betreuung nutzen, die Sie entlastet.Verwendung z.B. für:
• Stundenweise Betreuung, während Sie etwas erledigen
• Alltagsbegleitung, die Ihnen Zeit für sich gibt
• Haushaltshilfe, die Ihnen Arbeit abnimmt
Kurzzeitpflege – Auszeit mit stationärer Versorgung
• Nach Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen
• Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige
• Krisensituationen
• Eigene Erkrankung der PflegepersonDauer:
• Bis zu 8 Wochen pro JahrErhöhung möglich:
Bis zu 100% des ungenutzten Verhinderungspflegebudgets können zusätzlich genutzt werden → bis zu 3.386€ pro Jahr!Wichtig: Die Einrichtung muss im Voraus gebucht werden. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Suche.
Tages- und Nachtpflege
• Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Einrichtung
• Betreuung, Aktivierung, Mahlzeiten inklusive
• Angehörige haben tagsüber Zeit für Beruf oder Erholung
• Finanzierung über Pflegesachleistungen + EntlastungsbetragNachtpflege:
• Übernachtung in einer Einrichtung
• Für Pflegebedürftige mit nächtlicher Unruhe
• Ermöglicht Angehörigen erholsamen SchlafVorteile:
• Regelmäßige, planbare Entlastung
• Soziale Kontakte für Pflegebedürftige
• Struktur und Aktivierung
• Finanzierung zusätzlich zu anderen Leistungen
So kombinieren Sie die Leistungen optimal
• Pflegegeld: 573€
• Entlastungsbetrag: 131€
• 40%-Umwandlung: bis zu 573€
• Summe monatlich: 1.277€Jährlich zusätzlich:
• Verhinderungspflege: 1.612€ (erweiterbar auf 2.418€)
• Kurzzeitpflege: 1.774€ (erweiterbar auf 3.386€)Praktische Umsetzung:
1. Wöchentlich 2× stundenweise Betreuung über Entlastungsbetrag
2. Monatlich Haushaltshilfe über 40%-Umwandlung
3. Jährlich 2 Wochen Urlaub mit Verhinderungspflege
4. Reserve Kurzzeitpflege für Notfälle→ Wir helfen Ihnen, alle Budgets optimal zu nutzen!
Entlastung mit Alltagsengel 24
• Alltagsbegleitung: Entlastung bei Begleitungen und Aktivitäten
• Haushaltshilfe: Weniger Arbeit neben der Pflege
• Verhinderungspflege: Zuverlässige Vertretung bei Abwesenheit
• Beratung: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?Unser Versprechen:
• Verständnisvolle Beratung ohne Druck
• Flexible Einsätze nach Ihrem Bedarf
• Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse→ Zum Pillar-Artikel: Alltagsbegleitung & Betreuung
→ Verwandt: Verhinderungspflege richtig nutzen
→ Zur Leistungsseite: Seniorenbetreuung von Alltagsengel 24
Entlastung anfragen – kostenloses Beratungsgespräch
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Entlastungsleistungen – wir helfen Ihnen dabei.