Entlastung für pflegende Angehörige – Angebote und Finanzierung

    Redaktion Alltagsengel 24
    22. Januar 2025

    Pflege ist Liebe – aber auch harte Arbeit. Pflegende Angehörige geben oft alles, bis sie selbst am Limit sind. **Die gute Nachricht: Für kassenfähige Entlastungsangebote entstehen Ihnen in der Regel keine privaten Kosten** – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Hier erfahren Sie, welche Unterstützung Ihnen zusteht und wie Sie sie nutzen können.

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    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Warum Entlastung so wichtig ist

    Fakten zur Angehörigenpflege:• Über 80% aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt
    • Pflegende Angehörige sind durchschnittlich 10+ Stunden täglich im Einsatz
    • 30–40% der pflegenden Angehörigen entwickeln selbst gesundheitliche Probleme
    • Burnout, Depression und soziale Isolation sind häufige Folgen
    Entlastung ist kein Luxus, sondern notwendig:
    • Um die eigene Gesundheit zu erhalten
    • Um die Pflegequalität langfristig zu sichern
    • Um Beziehung statt nur Pflege zu leben
    • Um eine Heimeinweisung zu verhindern oder zu verzögern

    Entlastungsbetrag – die Basis

    131€ monatlich für alle Pflegegrade (1–5)Der Entlastungsbetrag kann gezielt für Ihre Entlastung eingesetzt werden:Mögliche Verwendung:
    • Betreuung des Pflegebedürftigen, während Sie Zeit für sich haben
    • Haushaltshilfe, die Ihnen Arbeit abnimmt
    • Alltagsbegleitung für Spaziergänge, Arztbesuche etc.
    Vorteile:
    • Steht automatisch mit Pflegegrad zu
    • Nicht genutzte Beträge übertragbar
    • Direktabrechnung möglich
    → Mehr erfahren: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung

    Verhinderungspflege – Auszeit mit Vertretung

    Ab Pflegegrad 2: Bis zu 1.612€ jährlichWenn Sie als Pflegeperson verhindert sind (Urlaub, Krankheit, Erholung), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Vertretung.Voraussetzungen:
    • Pflegegrad 2 oder höher
    • Pflege seit mindestens 6 Monaten
    • Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche
    Nutzungsmöglichkeiten:
    • Stundenweise Betreuung (z.B. 3 Stunden pro Woche)
    • Tageweise Vertretung (z.B. für Arzttermine)
    • Wochenweise Vertretung (z.B. für Urlaub)
    Erhöhung möglich:
    Bis zu 50% des Kurzzeitpflegebudgets (806€) können zusätzlich genutzt werden → bis zu 2.418€ pro Jahr!
    Kombinierbar mit:
    Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zur Verhinderungspflege genutzt werden.

    40%-Umwandlung – mehr Budget für Betreuung

    Ab Pflegegrad 2: Zusätzliches monatliches BudgetWenn Sie Pflegegeld beziehen und keine ambulanten Pflegesachleistungen nutzen, können Sie bis zu 40% des Sachleistungsbudgets in Betreuungsleistungen umwandeln:Maximale Zusatzbeträge:
    • Pflegegrad 2: bis zu 304€/Monat
    • Pflegegrad 3: bis zu 573€/Monat
    • Pflegegrad 4: bis zu 711€/Monat
    • Pflegegrad 5: bis zu 880€/Monat
    Beispiel:
    Sie pflegen Ihre Mutter (Pflegegrad 3) selbst und erhalten Pflegegeld (573€). Zusätzlich können Sie monatlich bis zu 573€ für Betreuung nutzen, die Sie entlastet.
    Verwendung z.B. für:
    • Stundenweise Betreuung, während Sie etwas erledigen
    • Alltagsbegleitung, die Ihnen Zeit für sich gibt
    • Haushaltshilfe, die Ihnen Arbeit abnimmt

    Kurzzeitpflege – Auszeit mit stationärer Versorgung

    Ab Pflegegrad 2: Bis zu 1.774€ jährlichFür vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung:Typische Anlässe:
    • Nach Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen
    • Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige
    • Krisensituationen
    • Eigene Erkrankung der Pflegeperson
    Dauer:
    • Bis zu 8 Wochen pro Jahr
    Erhöhung möglich:
    Bis zu 100% des ungenutzten Verhinderungspflegebudgets können zusätzlich genutzt werden → bis zu 3.386€ pro Jahr!
    Wichtig: Die Einrichtung muss im Voraus gebucht werden. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Suche.

    Tages- und Nachtpflege

    Teilstationäre Entlastung – regelmäßig und planbarTagespflege:
    • Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Einrichtung
    • Betreuung, Aktivierung, Mahlzeiten inklusive
    • Angehörige haben tagsüber Zeit für Beruf oder Erholung
    • Finanzierung über Pflegesachleistungen + Entlastungsbetrag
    Nachtpflege:
    • Übernachtung in einer Einrichtung
    • Für Pflegebedürftige mit nächtlicher Unruhe
    • Ermöglicht Angehörigen erholsamen Schlaf
    Vorteile:
    • Regelmäßige, planbare Entlastung
    • Soziale Kontakte für Pflegebedürftige
    • Struktur und Aktivierung
    • Finanzierung zusätzlich zu anderen Leistungen

    So kombinieren Sie die Leistungen optimal

    Beispiel: Pflegegrad 3, häusliche Pflege durch AngehörigeMonatlich verfügbar:
    • Pflegegeld: 573€
    • Entlastungsbetrag: 131€
    • 40%-Umwandlung: bis zu 573€
    Summe monatlich: 1.277€
    Jährlich zusätzlich:
    • Verhinderungspflege: 1.612€ (erweiterbar auf 2.418€)
    • Kurzzeitpflege: 1.774€ (erweiterbar auf 3.386€)
    Praktische Umsetzung:
    1. Wöchentlich 2× stundenweise Betreuung über Entlastungsbetrag
    2. Monatlich Haushaltshilfe über 40%-Umwandlung
    3. Jährlich 2 Wochen Urlaub mit Verhinderungspflege
    4. Reserve Kurzzeitpflege für Notfälle
    → Wir helfen Ihnen, alle Budgets optimal zu nutzen!

    Entlastung mit Alltagsengel 24

    Wir verstehen, was pflegende Angehörige leisten. Unsere Leistungen:Stundenweise Betreuung: Zeit für sich – regelmäßig oder nach Bedarf
    Alltagsbegleitung: Entlastung bei Begleitungen und Aktivitäten
    Haushaltshilfe: Weniger Arbeit neben der Pflege
    Verhinderungspflege: Zuverlässige Vertretung bei Abwesenheit
    Beratung: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
    Unser Versprechen:
    • Verständnisvolle Beratung ohne Druck
    • Flexible Einsätze nach Ihrem Bedarf
    • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
    → Zum Pillar-Artikel: Alltagsbegleitung & Betreuung
    → Verwandt: Verhinderungspflege richtig nutzen
    → Zur Leistungsseite: Seniorenbetreuung von Alltagsengel 24

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